Akteure des Betreuungswesens für Beibehaltung der rechtlichen Stellvertretung

Fachgespräch der interdisziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium mit Verbandsvertretern

Die Verbände des Betreuungswesens haben sich für eine Beibehaltung des Instrumentes der rechtlichen Stellvertretung ausgesprochen. In einem von Bundesjustizministerium veranstalteten Fachgespräch der interdisziplinären Arbeitsgruppe mit den Verbänden zur Zukunft des Betreuungswesens wurde von keinem der Vertreter aus Artikel 12 der UNO-Behindertenrechtskonvention die Schlussfolgerung gezogen, dass sich Betreuung künftig auf Beratung und Unterstützung zu beschränken habe.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die sowohl Betreuungsvereine als auch Behindertenverbände repräsentiert, unterstrich in ihrer Stellungnahme die Bedeutung des Instrumentes der rechtlichen Stellvertretung für die Betreuung. Die Vertreterin des Deutschen Behindertenrates sprach sich für einen strengen Vorrang von Beratung und Unterstützung aus, leitete aber aus der UNO-Konvention kein Verbot der Stellvertretung ab. Der Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB) vertrat sein Konzept des Unterstützungsmanagements, das einen gerichtlichen Genehmigungsvorbehalt für alle Rechtseingriffe enthält.

Im Mittelpunkt des Fachgesprächs standen die Vorschläge der interdisziplinären Arbeitsgruppe für einen obligatorischen Sozialbericht und eine verstärkte Pflicht der örtlichen Betreuungsbehörden, nach betreuungsvermeidenden anderen Hilfen zu suchen, die von allen Verbänden begrüßt wurden. Der Bundesverband der freien Berufsbetreuer (BVfB) wies jedoch darauf hin, dass die Kommunen als örtliche Betreuungsbehörden kein Interesse daran hätten, betreuungsvermeidenden Kostenaufwand zu betreiben, von dem die Länder als Kostenträger für Betreuervergütungen profitierten. Betreuungsvermeidung müsse daher als Aufgabe auch den Ländern zugewiesen werden, so der BVfB-Vertreter. Die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine und die BAGFW wiesen darauf hin, dass die betreuungsvermeidende Aufgabe der Beratung von Vorsorgebevollmächtigten und Angehörigen durch Betreuungsvereine ohne eine verlässliche Finanzierung nicht geleistet werden könne.

Der Betreuungsgerichtstag (BGT e.V.) setzte sich wie der BVfB für eine leistungsgerechte Vergütung der Berufsbetreuer ein. Während der BGT im ersten Jahr der Betreuung die Zeitansätze für die mittellosen Betreuten denen der Vermögenden angleichen will, sprach sich der BVfB für einen höheren Zeitansatz für psychisch kranke Betreute aus. Die Geldentwertung seit dem Jahr 2005 und die Umsatzsteuererhöhung hätten seitdem zu einem Kaufkraftverlust der Betreuervergütung in Höhe von 5,45 € geführt, so der BVfB-Vertreter.