Alle Berufsbetreuer sollen an der Zeitbudgeterhebung teilnehmen!

Erster Teil der BMJV-Erhebung zur Qualität in der Betreuung beim ISG-Institut freigeschaltet

Alle Berufsbetreuer sind zur Teilnahme an der Befragung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Qualität in der Betreuung aufgerufen. Neben der Qualitätsuntersuchung wird später noch eine zweite Untersuchung zu den „anderen Hilfen“ stattfinden, an der auch einige Berufsbetreuer teilnehmen sollen.

Die Qualitätsuntersuchung besteht wiederum aus mehreren Teilen, der Hauptteil wird erst zum Jahresende gestartet.

Zunächst startet die vom ISG-Institut in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Dr. Brosey im Auftrag des BMJV durchgeführte Online-Befragung zum Zeitbudget. Mit der soll vor allem festgestellt werden, wieviel Arbeitszeit Berufsbetreuer für ihre Fälle verwenden müssen und wie sich ihre Einkommenssituation entwickelt hat. Dabei sollen alle Betreuungsfälle über einen Monat und zusätzlich zwei Betreuungsfälle davon über drei Monate dokumentiert werden.

Ergänzend werden ebenfalls anonymisiert Daten zur Umsatzentwicklung erhoben, nämlich die Vergütungsumsätze und die steuerlich absetzbaren Aufwendungen im Durchschnitt bestimmter Vorjahre.

Der Bundesverband freier Berufsbetreuer ruft alle Berufsbetreuer auf, an den beiden aktuellen Erhebungen und an der später startenden Hauptbefragung zur Qualität im Betreuungswesen  teilzunehmen. Die Bundesländer haben sich bereiterklärt, zum Jahresende Verbesserungen bei den Stundensätzen und Zeitpauschalen zu erörtern, die nach einem Gesetzesbeschluss des Bundes Mitte 2017 in Kraft treten könnten. Voraussetzung dafür seien jedoch rechtstatsächliche Daten zum Zeitaufwand und zur Umsatz- und Kostenentwicklung, um eine Grundlage für einen Entscheidungsprozess über ein künftiges Vergütungssystem zu bekommen. Die Mitwirkung an der Befragung ist keine Garantie für eine Vergütungserhöhung, aber eine Nichtteilnahme würde die Wahrscheinlichkeit einer Erhöhung verschlechtern.