Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Heiling-Plahr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt u. a. und der Fraktion FDP
„Anpassung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern“ – Bundestagsdrucksache 19/1974 –
[Vorbemerkung der Fragesteller:]
Die Vergütung von Berufsbetreuern und Vormündern war in der 18. WP Teil eines Gesetzentwurfs (Bundestagsdrucksache 18/10485 und Bundestagsdrucksache 18/12427). Der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten sah in der im Rahmen der Beratung des Rechtsausschuss des Bundestages abgeänderten Beschlussempfehlung und schließlich der bundestagsseitig beschlossenen Fassung Erhöhungen der Regelstundensätze von Berufsbetreuern und – Vormündern um 15 Prozent vor (Bundestagsdrucksache 18/12427, S. 1). Das Erfordernis der Erhöhung wurde damit begründet, dass die Vergütung seit Inkrafttreten des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) 2005 unverändert und eine erhöhte Vergütung mit Blick auf gestiegene Kosten und die Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen geboten sei (Bundestagsdrucksache 18/12427, S. 15 f.).
Der durch den Bundestag beschlossene Gesetzentwurf wurde sodann durch den Bundesrat auf Anraten seines Rechtsausschusses nicht beraten. Die dortige Begründung war, dass die Debatte um die Betreuervergütung an eine Bewertung der Qualität in der rechtlichen Betreuung gekoppelt werden müsse und man die Thematik auf der Basis der entarteten Forschungsergebnisse des vom BMJV in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ betrachten wolle (Bundestagsdrucksache 460/1/17).
Die Handlungsempfehlungen 53 und 54 des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ lauten, dass einerseits eine Erhöhung der Stundenansätze geboten sei, denn sie deckten den tatsächlich geleisteten Zeitaufwand der Berufsbetreuer nur unzureichend ab. Tatsächlich im Mittelwert aufgewendeten 4,1 Stunden pro Betreuungsfall pro Kalendermonat stünden im Mittelwert vergütete 3,3 Stunden gegenüber. Andererseits komme darüber hinaus auch eine Erhöhung der Vergütung wegen eines Vergleichs der Entwicklung der Vergütung ähnlicher
Berufsgruppen „in Betracht“ (vgl. Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Qualität in der Rechtlichen Betreuung“, S. 35 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
- Plant die Bundesregierung, auf die Handlungsempfehlungen des Forschungsprojektes „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ zu reagieren?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant im Nachgang zu den beiden Forschungsvorhaben „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ und „zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte „andere Hilfen“ unter besonderer Berücksichtigung des am 01.07.2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ in einen breit und partizipa- tiv angelegten Diskussionsprozess darüber einzutreten, welche Änderungen im Betreuungsrecht zur Verbesserung der Qualität und insbesondere zur weiteren Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen im Sinne von Artikel 12 der UN- Behindertenrechtskonvention geboten sind.
- Wenn ja, möchte die Bundesregierung die bisherige Konzeption der Betreuer- und Vormündervergütung im Grundsatz beibehalten oder Soll eine grundlegende Überarbeitung des VBVG stattfinden?
- Plant die Bundesregierung einen Vorstoß zur Erhöhung der pauschalen Stundenansätze des § 5 VBVG?
4 Wenn ja, sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine gleichmäßige Erhöhung
aller Ansätze vorgenommen werden oder die Zeitansätze für einzelne Varianten stärker angehoben werden als für andere?
- Plant die Bundesregierung einen Vorstoß, die Vergütung von Berufsbetreuern und Vormündern durch eine Anpassung der Stundensätze (§§ 3, 4 VBVG) zu erhöhen?
- Wenn ja,
- sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine gleichmäßige Erhöhung aller Stundensätze vorgenommen werden oder sollten die Stundensätze für einzelne Varianten stärker angehoben werden als für andere?
- um welchen prozentualen Anteil sollte die Vergütung der Berufsbetreuer und Vormünder nach Ansicht der Bundesregierung im Schnitt erhöht werden?
- Sieht die Bundesregierung darüber hinausgehenden Reformbedarf der Regelung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern?
- Sollte die Bundesregierung Änderungen beabsichtigen, wie ist der Umsetzungsstand des Vorhabens/der Vorhaben?
Die Fragen 2 bis 8 werden zusammengefasst beantwortet.
Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode wurde vereinbart, dass die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern gestärkt und für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer ebenfalls zeitnah Sorge getragen werden soll (Zeilen 6257 bis 6266).
Das vom Deutschen Bundestag am 18. Mai 2017 beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (Bundestagsdrucksache 18/12427), das eine Erhöhung der Stundensätze um 15 Prozent vorsah, wurde vom Bundesrat bislang nicht zur Beratung aufgesetzt. Parallel dazu führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit den Ländern Gespräche, in denen sondiert wird, welche Möglichkeiten bestehen, unter Berücksichtigung von qualitativen Aspekten die Vergütung zügig anzupassen und die finanzielle Situation der Betreuungsvereine zu verbessern.