Beim Testlauf für die Pflegereform Rechte der Pflegebedürftigen gewährleisten

Beim Testlauf für die Pflegereform Rechte der Pflegebedürftigen gewährleisten

Schon bei den vom Gesundheitsminister geplanten Vorstudien für die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs müssen Betreuer darauf achten, dass die Rechte und Leistungsansprüche der Studienteilnehmer nicht beeinträchtigt werden“, erklärte der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, Walter Klitschka, in Berlin. „Wenn probeweise auch nach dem künftigen Verfahren begutachtet wird, dann müssen die Betreuer der pflegebedürftigen Menschen sicherstellen, dass es im Einzelfall keine Leistungsverschlechterungen gibt“, betonte Klitschka.

Künftig sollen Pflegebedürftige nicht mehr nach drei festen Stufen, sondern nach fünf differenzierteren Pflegegraden kategorisiert werden. Zur Vorbereitung der gesetzlichen Neuregelung soll in einer ersten Studie die Praktikabilität des neuen Begutachtungsverfahrens erprobt werden. In allen Bundesländern werden insgesamt rund 2.000 Begutachtungen in 40 Pflegeheimen Pflegeeinrichtungen und bei der Pflege zu Hause vorgenommen. Im Rahmen einer zweiten Studie sollen bei weiteren 2000 Pflegebedürftigen aus rund 40 Pflegeheimen Begutachtungen probeweise im alten und neuen Verfahren durchgeführt werden. Dazu wird jeweils erhoben, welcher zeitliche Aufwand mit der Erbringung der konkreten Pflegeleistungen verbunden ist. Niemand solle schlechter gestellt werden als heute, beteuerte der Bundesgesundheitsminister bei der Vorstellung der Studie. „Dass die Neuregelung tatsächlich niemand schlechterstellt, darauf werden Betreuer gegebenenfalls mit Rechtsbehelfen gegenüber Pflegekassen und Sozialhilfeträgern hinwirken müssen“, unterstrich der BVfB-Vorsitzende Klitschka.