Berufsbetreuer sehen sich in jedem achten Betreuungsfall als entbehrlich an

IRÖB untersucht Haltung zu Alternativen zur Betreuerbestellung

In 12,7 % aller von ihnen geführten Fälle hält eine repräsentative Gruppe von Berufs- und Vereinsbetreuer eine betreuungsvermeidende Alternative für realisierbar. Dies ergab eine Befragung von 209 selbständigen und 54 Vereinsbetreuern durch das Institut für Recht und Ökonomie des Betreuungswesens. Die 263 befragten Berufsbetreuer führten nach ihren Angaben insgesamt 8.308 Fälle und hielten davon in 1.059 Fällen eine Betreuung für vermeidbar, wenn es tatsächlich eine betreuungsvermeidende Hilfsalternative gäbe.

Die Fragestellung lautete: „Gegenwärtig wird im Betreuungswesen diskutiert, ob Betreuerbestellungen vermieden werden könnten. Erörtert werden „andere Hilfen“ wie Beratungs- und Sozialdienste, Pflegestützpunkte oder die Einführung einer neuen Sozialleistung wie rechtliche Assistenz, Unterstützungsmanagement im Rahmen „geeigneter Stellen“ oder „unterstützte Entscheidungsfindung“. Keine dieser Alternativen zur rechtlichen Betreuung beinhaltet die generelle Befugnis zu rechtlichen Stellvertreterhandlungen. Es gibt unterschiedliche Einschätzungen, in wie vielen Betreuungsfällen Alternativen möglich wären. In wie vielen Ihrer aktuellen Betreuungsfälle wäre Ihre Bestellung als Betreuer/in mit der generellen Befugnis zu stellvertretendem Handeln nicht notwendig, wenn es tatsächlich Alternativen der Beratung und Unterstützung geben würde?“

Von den Befragten (Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen des IRÖB) hatten 55 ihren Sitz in Bayern, 31 in Nordrhein-Westfalen, 27 in Berlin, 23 in Niedersachsen, je 22 in Sachsen und Brandenburg sowie je 16 in Hessen und Sachsen-Anhalt. Die restlichen 34 befragten Berufsbetreuer verteilen sich auf alle anderen Bundesländer. Der Anteil der Mitglieder des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer unter den befragten selbständigen Berufsbetreuer entsprach etwa ihrem Anteil der Verbandsmitglieder unter allen Berufsbetreuern. Das Merkmal der Mitgliedschaft im BdB wurde nicht erhoben.