Berufsbetreuer wurden im 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ignoriert
„Auch für Berufsbetreuer müssen mit dem 2.Kostenrechtsmodernieirungsgesetz die Vergütungen erhöht werden. Nicht nur für Rechtsanwälte und Sachverständige müssen die Vergütungen an die wirtschaftliche Entwicklung seit 2004/2005 angepasst werden, auch für Berufsbetreuer, die seither außerdem alleine von der Umsatzsteuererhöhung betroffen wurden“, erklärte Helge Wittrodt, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V.
Im Referentenentwurf des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes für die Anwaltsgebühren wird ein Anpassungsvolumen vorgeschlagen, das sich an der Entwicklung des Index der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich seit 2004 orientiert. Bis Juli 2010 ist der Index um 12,4 % gestiegen. Bis zum geplanten Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Juli 2013 geht das Bundesjustizministerium von einer Erhöhung des Index um knapp 19 % aus. Für die aus der Staatskasse zu finanzierenden Prozesskostenhilfe-Gebühren wird jedoch nur eine Erhöhung um knapp 15 % vorgeschlagen. Für die Länder ergeben sich dadurch Mehrausgaben – für die Prozesskostenhilfe in Höhe von ca. 49 Mio. € und für die außergerichtliche Beratungshilfe von ca. 14 Mio. €
Ein Betreuer der höchsten Vergütungsstufe von brutto 44 €, der ab Juli 2005 bei einem Umsatzsteuersatz von 16 % eine Nettovergütung von 37,93 € (incl. Aufwandsersatz) erhielt, wurde mit der Umsatzsteuererhöhung im Jahr 2006 auf 36,97 € reduziert und erhält durch den seitdem eingetretenen Kaufkraftverlust tatsächlich nur noch 33,30 €. Zum 1.7.2013 muss der höchste Stundensatz daher um 8 € auf 52,- € und der mittlere Stundensatz um 6 € auf 39,50 € angehoben werden, hat der BVfB errechnet.
Bisherige Forderungen aus dem Betreuungswesen nach Vergütungsanpassungen wurden vom BMJ mit der Behauptung zurückgewiesen, die Neuregelung der Vergütung 2005 habe – auch unter Berücksichtigung der zum 1. Januar 2007 erhöhten Umsatzsteuer zu einem realen Einkommenszuwachs bei den Berufsbetreuern geführt hat. Pro berufsmäßig betreutem Fall seien durch die Pauschalierung die Vergütungen bundesweit von 2004 bis 2006 um 8,6 % gestiegen.
Tatsächlich haben sich zwischen 2004 und 2006 die Betreuungsausgaben der Länder um 8,6 % erhöht, jedoch nicht die Betreuervergütungen. Der Anstieg der Vergütungsausgaben in diesem Zeitraum beruhe ausschließlich darauf, dass abgerechnete Vergütungsansprüche aus den Jahren 2004 und 2005 erst im Jahr 2006 ausgezahlt wurden und als vermeintlicher Vergütungsanstieg dargestellt werden. Das BMJ hält aber beharrlich an der falschen Behauptung fest, unterstrich der BVfB-Vorsitzende Wittrodt.