Berufskammer wäre der dritte Schritt vor dem Ersten

BVfB: Professionalisierungsprozess mit Betreuerberufsgesetz einleiten

“Eine Berufskammer ist der Abschluss der Entwicklung eines freien Berufes, aber kein Mittel, die Verberuflichung einer Tätigkeit überhaupt erst einzuleiten“, erklärte der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, Walter Klitschka in Berlin.

„Konkrete Überlegungen für die Verkammerung des Betreuerberufes sind genau so weit von der Realität entfernt wie die vom bayerischen Justizminister Bausback vertretene Meinung, Berufsbetreuer benötigten keine Qualifikation, weil sie nur das erledigen sollten, was jedermann zu leisten vermag“ , gab Klitschka die beiden Extrempositionen zur Professionalisierung der Betreuertätigkeit wieder.

Wenn die Justizminister mit der breiten Durchsetzung anderen Hilfen , der bedenkenlosen Vermarktung von Vorsorgevollmachten und der Einführung eines Angehörigenvertretungsrechts bei der Gesundheitssorge die Zahl der Betreuerbestellungen tatsächlich deutlich senken würden, blieben für Berufsbetreuer nur noch die schwierigen Fälle übrig, so Klitschka. Diese könnten nur noch von qualifizierten Berufsbetreuern geführt werden, die dazu auch leistungsgerecht vergütet werden müssten. „Dann brauchen wir zügig eine gesetzliche Regelung der Qualifikation und Zulassung zum Berufsbetreuer. Ein Betreuerberufsgesetz muss auch das Verfahren der Bestellung im Einzelfall und die Beaufsichtigung konkretisieren, dafür werden wir in Kürze Eckpunkte vorlegen. Außerhalb des Vergütungsgewährungsverfahrens sind Berufsbetreuer vollkommen rechtlos. Dieser Zustand und die häufige Willkürlichkeit des Agierens von Gerichten und Behörden muss  überwunden werden“, so Klitschka.

Auch bedürfe die Entwicklung verbindlicher Fachlichkeitsstandards eines gesetzlichen Rahmens ähnlich wie bei den Nationalen Expertenstandards der Pflege. „Die von den Rechtspolitkern verhängte zweijährige Auszeit für einen Professionalisierungsprozess („Wir müssen die Ergebnisse der Studien des BMJV abwarten“) gilt für uns nicht“, erklärte der BVfB-Vorsitzende Klitschka. „ Wir werden entscheidungsreife Regelungsvorschläge für Bund und Länder entwickeln – auch, um der bisherigen Ausrede einiger Länderjustizminister entgegenzuwirken, Berufsbetreuung sei eine so schwierige Materie, dass sie gesetzlich gar nicht geregelt werden könne.“