Bundesfinanzminister will über Umsatzsteuererstattung erst nach der Wahl entscheiden

Veröffentlichung des BFH-Urteils im Bundessteuerblatt voraussichtlich erst im Oktober

Vor der Bundestagswahl wird es nicht mehr zu einer Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesfinanzhofes V R 7/11 im Bundessteuerblatt kommen. In einem noch laufenden Finanzgerichtsverfahren wollte das beklagte Finanzamt noch kein Anerkenntnis abgeben und wies gegenüber dem Gericht auf eine Ende September zu erwartende Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums hin. Diese Stellungnahme könnte auch in einem Nichtanwendungserlass bestehen.

Die Rechtslage in Bezug auf Umsatzsteuererstattungen für Zeiträume bis zum 30.6.2013 hat der Bundesfinanzhof selbst noch einmal klargestellt. In einer Pressemeldung des BFH über das veröffentlichte Urteil wurde ein Hinweis gegeben:
„Seit dem 1. Juli 2013 sind Leistungen der Betreuer auch nach nationalen Recht umsatzsteuerfrei (vgl. § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG i.d. Fassung durch das AmtshilfeRLUmsG). Die Neuregelung gilt aber nur für Leistungen, die ab Juli 2013 erbracht werden (Art. 31 Abs. 4 AmtshilfsRLUmsG). Für davor erbrachte Leistungen können sich die Berufsbetreuer auf das Unionsrecht berufen.“

Damit haben die Finanzämter eigentlich keinerlei Spielraum mehr, die Erstattung gezahlter Umsatzsteuern oder auch nur die Bearbeitung eines entsprechenden Antrages zu verweigern, solange die Entscheidung nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist.