Bundesfinanzhof: Umsatzsteuererstattung unter Berufung auf Unionsrecht

BFH veröffentlicht Urteil auf seiner Homepage

Der Bundesfinanzhof bestätigt den Weg zur Umsatzsteuererstattung. In einer Pressmitteilung weist der BFH auf die nunmehr als Urteil firmierende Entscheidung vom 25. April 2013  V R 7/11 hin und fügt einen Hinweis an:

„Seit dem 1. Juli 2013 sind Leistungen der Betreuer auch nach nationalen Recht umsatzsteuerfrei (vgl. § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG i.d. Fassung durch das AmtshilfeRLUmsG). Die Neuregelung gilt aber nur für Leistungen, die ab Juli 2013 erbracht werden (Art. 31 Abs. 4 AmtshilfsRLUmsG). Für davor erbrachte Leistungen können sich die Berufsbetreuer auf das Unionsrecht berufen.“

Damit sollte den Finanzämtern das Argument versperrt bleiben, keine Erstattung gezahlter Umsatzsteuern leisten oder auch nur bearbeiten zu müssen, solange die Entscheidung nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist.