BVfB für Rechtsanspruch betreuungsbedürftiger Flüchtlinge auf Dolmetscherkosten

Klitschka: Sprachmittler mindestens zur Erfüllung der Besprechungspflicht

Der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. hat den Bundesjustizminister aufgerufen, für die bisher nicht geregelten Kosten für Dolmetscher für betreuungsbedürftige Flüchtlinge einen gesetzlichen Rechtsanspruch zu schaffen.

„Wenn nach Schätzung der Bundespsychotherapeutenkammer die Hälfte der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge wegen ihrer Traumatisierungserfahrungen psychisch krank ist, dann wird ein erheblicher Teil davon auch einen rechtlichen Betreuer benötigen. Berufs- und Vereinsbetreuer werden die Hauptlast bei der Übernahme von Betreuungsfällen von Flüchtlingen zu tragen haben, benötigen aber Verständigungshilfen zur Erfüllung zumindest ihrer o.g. Besprechungspflichten“, forderte Walter Klitschka, 1. Vorsitzender des BVfB, in einem  Schreiben an Bundesminister Heiko Maas.

Für mittellose Betroffene würden sprachkundige Ehrenamtliche nur zufällig, bezahlte Dolmetscher jedoch gar nicht verfügbar sein. Klitschka verwies auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 26.03.2014 (XII ZB 346/13), wonach die Kosten für die Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers für die Kommunikation des Berufsbetreuers mit einem gehörlosen Betreuten mit der Pauschalvergütung nach §§ 4, 5 VBVG abgegolten seien: „Die Erwartung des 12. BGH-Senats, Berufsbetreuer hätten ihre seit 2005 nicht erhöhte Vergütung je nach Vergütungsstufe vollständig oder überwiegend für Dolmetscherkosten zu verwenden, statt davon ihre eigene Existenz zu sichern, ist schlechthin als absurd zu bezeichnen.“

Wenn aber schon bei einer Betroffenengruppe, die sich auf ihre Rechte nach der UN-Behindertenrechtskonvention berufen kann, die Rechtsprechung keinen Anspruch auf die Übernahme von Gebärdensprachdolmetscherkosten erkennen will, werde ein Anspruch auf Dolmetscherkostenübernahme bei Migranten erst recht nicht zugebilligt. Daher müsse in Ergänzung der §§ 157, 319 FamFG, 185 GVG ein Rechtsanspruch auf notwendige Dolmetscherkostenübernahme zumindest zur Erfüllung der Besprechungspflicht der Betreuer geschaffen werden, so der BVfB in seinem Schreiben an den Bundesjustizminister.