Die Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut (SPD) und Karl-Heinz Brunner (SPD) sprechen sich für eine zeitnahe Anhebung der Vergütung aus

PRESSEMITTEILUNG

Dirk Heidenblut und Karl-Heinz Brunner unterstützen Reformprozess des Justizministeriums zum Betreuungsrecht

Die SPD-Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut und Karl-Heinz-Brunner begrüßen den begonnenen Diskussionsprozess des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur Reform des Betreuungsrechts. In einer Auftaktsitzung am 20. Juni 2018 hatte das BMJV Vertreter*innen aus Wissenschaft und Praxis, der Verbandslandschaft, der Länder und Kommunen sowie der Betroffenenorganisationen eingeladen, gemeinsam in einen Diskussionsprozess einzusteigen. Bis Ende 2019 sollen Vorschläge für eine Reform des Betreuungsrechts vorliegen.

„Wir unterstützen ausdrücklich den begonnenen Diskussionsprozess und begrüßen, dass ein breites Themenspektrum behandelt werden soll. So sollen etwa Fragen der Vergütung für Berufsbetreuer, der Finanzierung der Betreuungsvereine, aber auch die Schnittstellen mit anderen sozialrechtlichen Gebieten sowie die aus unserer Sicht besonders wichtige Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes des Betreuten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention diskutiert werden. Ein breiter Kompromiss in der Fachwelt ist wichtig, um die dringend notwendige Reform des Betreuungsrechtes umsetzen zu können“, so die Abgeordneten Dirk Heidenblut und Karl-Heinz Brunner, Berichterstatter der SPD-Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz für das Betreuungsrecht.

Herausgelöst von den übrigen Fragen, müsse jedoch zunächst die Finanzierung der Betreuungsvereine sowie die Vergütung der Berufsbetreuer zeitnah verbessert werden. Ein jüngst veröffentlichtes BMJV-Gutachten bestätigte nochmals den dringenden Handlungsbedarf und zeigte eine erhebliche Diskrepanz zwischen erbrachter und vergüteter Leistung in der rechtlichen Betreuung.

„Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren scheiterte 2017 leider am Widerstand der Länder. Jetzt kommt es darauf an, dass überparteilich alle Beteiligten ihre Verantwortung annehmen und sich an einen Tisch setzen, um die finanzielle Situation der rechtlichen Betreuung zu verbessern. Dabei darf jedoch keinesfalls hinter eine Vergütungserhöhung von 15% zurückgegangen werden, wie sie bereits im Gesetzentwurf von 2017 vorgesehen war“, so der Appell der Abgeordneten Heidenblut und Brunner abschließend.


Dirk Heidenblut ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und für die SPD-Bundestagsfraktion Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz. Er vertritt als direkt gewählter Abgeordneter den Essener Norden und Osten (Wahlkreis 119 – Essen II) in Berlin.

Karl-Heinz Brunner ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis Neu-Ulm. Neben der Mitgliedschaft im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ist er Mitglied des Verteidigungsausschusses sowie Obmann der SPD im Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung. In der Landesgruppe Bayern der SPD-Bundestagsfraktion ist er stellvertretender Vorsitzender und verteidigungs- und rechtspolitischer Sprecher.