Justizminister übersetzen den Koalitionsvertrag und wünschen sich offenbar eine Betreuertätigkeit allein vom Schreibtisch aus

Endlich haben wir Gewissheit: Zeitnah heißt im Behörden- und Amtsdeutsch mehrere Jahre.

Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag bekanntermaßen eine zeitnahe angemessene Anpassung der Betreuervergütung angekündigt. Zu diesem Vorhaben haben sich nun die Justizminister in einem Beschluss auf der Frühjahrskonferenz geäußert und erneut eine zeitnahe und qualitätsbezogene Vergütungsanpassung angekündigt, die nicht isoliert von der laufenden Strukturdebatte erfolgen dürfe. Im Klartext bedeutet das: Da das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zunächst eine breit angelegte Debatte zu den beiden Studien zur Qualität in der rechtlichen Betreuung und zum Erforderlichkeitsgrundsatz plant, die frühestens im Herbst 2019 enden wird, ist eine Erhöhung der Betreuervergütung bis Mitte 2020 nahezu ausgeschlossen und auch in dieser Legislaturperiode alles andere als sicher.

Darüber hinaus stellen die Minister die Ergebnisse der ISG-Studie in Frage und halten eine Vergütungserhöhung selbst nach einer Strukturreform keineswegs für selbstverständlich. Ihre Kritik an der Methode und der Auswertung der Ergebnisse in der Studie sind nicht neu. Sie waren Gegenstand früherer Reformprozesse. Durch ihre Wiederholung werden sie nicht besser. Dennoch wird man sich erneut mit ihnen befassen müssen. Anstatt sich – zumindest auch – auf die Einschätzung erfahrener Praktiker zu verlassen, besteht die Gefahr, dass eine Vergütungserhöhung auf dem Altar der Wissenschaft geopfert wird. Auch das wäre nicht das erste Mal.

Der Beschluss ist ein weiterer Mosaikstein in der Politik der Länder, Berufsbetreuern die Berufsausübung zu erschweren; möglicherweise in der Hoffnung, dass sich das Problem dadurch irgendwann von selbst erledigt. Die Reformdiskussion, die noch nicht einmal begonnen hat, wird dadurch weiter erheblich belastet.