Große Koalition will Betreuerbestellungen reduzieren

Betreuungsstrukturreform im Koalitionsvertrag

Das Betreuungsrecht ist im Vertrag der Großen Koalition erwähnt. Auf Seite 152 heißt es: „Wir wollen das Betreuungsrecht in struktureller Hinsicht verbessern und damit das Selbstbestimmungsrecht hilfebedürftiger Erwachsener bedarfsgerecht stärken.“ In dem Absatz wird noch hinzugefügt: „Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren.“

Eine Strukturreform zur „Stärkung des Selbstbestimmungsrechts“ kann nur bedeuten, dass eine deutliche Reduzierung der Zahl der Betreuerbestellungen angestrebt wird. Im Abschnitt zur Eingliederungshilfereform auf Seite 111 ist nichts zu möglichen Unterstützungs- oder rechtlichen Assistenzleistungen als Ersatz für Betreuerbestellungen gesagt.

Der BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter begrüßte hingegen die Formulierung: „Wir hoffen sehr, dass dieser Passus auch in der endgültigen Fassung des Vertrages Bestand haben wird”