Im Koalitionsvertrag wurde jetzt vereinbart, dass die Regierungskoalition die Vergütung für Betreuer „angemessen“ erhöhen möchte
Seite 133:
„Betreuungsrecht und Selbstbestimmung
(…) Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen.“
Der BVfB hatte sich bereits vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen an die Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt mit der Bitte erneut einen Gesetzesentwurf zur Anpassung der Vergütung vorzulegen. Der Beschluß des vorherigen Bundestages wurde bekanntlich nicht im Bundesrat behandelt und muß daher neu gefasst werden.
Auf dem Hintergrund der Ergebnisse der Forschungen ist eine Verzögerung der Anpassung der Stundensätze und der Stundenansätze an die tatsächlichen Gegebenheiten rational nicht zu begründen. Die immer wieder zitierte Diskussion der Qualität ist der weitere Prozess der zu einer strukturellen und inhaltlichen Verbesserung der Bedingungen und Voraussetzungen für Betreuungen führen kann/soll.
Der BVfB wird in seinen Gesprächen und Stellungnahme an die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung immer wieder erinnern.