Die Koalition nimmt Auswahl und Kontrolle von Betreuern in die Koalitionsvereinbarung auf

In der Koalitionsvereinbarung wird die Auswahl und die Kontrolle von Betreuern als Anliegen ausdrücklich erwähnt.

Seite 133 der Koalitionsvereinbarung:
„(…) sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern(…)“

Dies deckt sich mit den Handlungsempfehlungen der ISG-Studie und mit den uns bekannten Erklärungen des BMJV.

Handlungsempfehlung 11 des Forschungsprojekts: (…)Dabei wäre sicherzustellen, dass gleiche Anforderungen an Bewerber gestellt werden und das Zulassungsverfahren transparent und fair ist.“

Die geregelte Zulassung ist seit langer Zeit eine der berufspolitischen Kernforderungen des BVfB, es muß ein transparentes Zulassungsverfahren gesetzlich verankert werden. Hierzu hat der BVfB 2016 auf seiner Mitgliederversammlung beschlossen.

Leitantrag des BVfB zur Mitgliederversammlung 2016:
Die Kontrolle der Betreuer durch das Betreuungsgericht wird vom BVfB ausdrücklich unterstützt. Wir haben immer wieder betont, dass im Unterschied zu Bevollmächtigten Betreuer kontrolliert werden. Hierdurch wird Mißbrauch nicht absolut ausgeschlossen aber die Möglichkeiten reduziert.