BVfB schlägt nach Fallschwierigkeiten differenzierte Vergütung vor
Der „Mischkalkulation“ ist die Grundlage entzogen worden, auch die Unterscheidung nach Heim und Häuslichkeit entfernt sich durch die zunehmende Ambulantisierung immer weiter von der Realität, der Durchschnitt der Stundenansätze mit 3,2 ist viel niedrig, um das Notwendigste für die Betreuten vergütet zu bekommen. Darüber besteht Einigkeit im Betreuungswesen und auch Abgeordnete aus dem Rechtsausschuss des Bundestages haben für Veränderungen in den Stundenansätzen im VBVG plädiert. Bisherige Vorschläge, wie die verschiedenen Aspekte der Fallschwierigkeiten bei der Vergütung berücksichtigt werden könnten, enthielten komplizierte Bewertungsmethoden, die von den Betreuungsgerichten nicht umgesetzt werden könnten.
Der Bundesverband freier Berufsbetreuer hat daher untersuchen lassen, wie sich die Krankheitsdiagnosen auf die Fallschwierigkeiten auswirken. Mit einem Gutachten beauftragt wurde Prof. Dr. med. Hanns Rüdiger Röttgers von der Hochschule Münster. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Öffentliches Gesundheitswesen ist auch Politikwissenschaftler und hat langjährige Erfahrungen als Betreuungsgutachter und Leiter einer Betreuungsbehörde. In seinem Gutachten „Krankheitsdiagnosenabhängige Schweregradeinstufung und Zeitaufwandsprognose für die Betreuertätigkeit“ stellt Prof. Röttgers mit Hilfe einer neuen Ermittlungsmethode für Betreuerzeitaufwand fest, dass eine Reihe betreuungstypischer Krankheitsbilder eindeutig einen höheren Zeitbedarf hervorrufen.
Der BVfB schlägt daher vor, einen höheren Stundenansatz zu berücksichtigen, wenn eine der festzuschreibenden Diagnosen im Sachverständigengutachten als die Betreuungsbedürftigkeit begründend aufgeführt wurde. Die höhere Vergütung kann dann vom Betreuungsgericht ohne weiteren Ermittlungsaufwand sofort festgesetzt werden.