UNO-BRK-Allianz für unterstützte Entscheidung statt Betreuung

Forderungen der Nichtregierungsorganisationen im Parallelbericht zur Umsetzung der Konvention

Die Allianz der deutschen Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK-Allianz) – ein Zusammenschluss von nahezu 80 Organisationen der Zivilgesellschaft will das deutsche Betreuungsrecht entsprechend dem Konzept des „supported decision making“ weiterentwickeln. Menschen mit Behinderungen sei ohne Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht Zugang zur unterstützten Entscheidung zu verschaffen, heißt es im

ersten Parallelbericht der Allianz zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention “Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion.”
Zu Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht) fordert die BRK-Allianz darüber hinaus:

  • In wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten müssen Programme der unterstützten Entscheidung ohne gerichtliches Vertretungsmandat erprobt werden. Dabei sind Möglichkeiten einer barrierefreien Kommunikation zu nutzen.
  • Für die Unterstützung bei der Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit müssen Qualitätskriterien entwickelt und verbindlich etabliert werden.
  • Die Regelungen zur Geschäftsunfähigkeit müssen den Vorgaben des Art. 12 UN-BRK angepasst werden. Insbesondere ist § 104 Satz 2 BGB grundlegend zu überarbeiten. Die Schutzwürdigkeit von Menschen mit fortschreitenden Hirnleistungsstörungen ist zu berücksichtigen.
  • Unterstützung im Sinne des Art. 12 Abs. 3 und 4 UN-BRK muss als eigenständiger Leistungsanspruch im deutschen (Sozial-)Recht verortet werden, um dem Erforderlichkeitsprinzip den Stellenwert zu verschaffen, der ihm nach Maßgabe des Art. 12 UN-BRK Abs. 4 zukommt.

Zur Begründung des letzten Punktes heißt es im Bericht: „Das Erforderlichkeitsprinzip wird regelmäßig und zunehmend verletzt, weil die rechtliche Betreuung für viele Menschen alternativlos ist: Ein niedrigschwelliges System der unterstützten Entscheidung existiert nicht.“