Winterstein: Vergütungssystem nicht mit UNO-Konvention vereinbar

Berufspolitische Forderung am 4. Tag des freien Berufsbetreuers in Erkner

„Die den Berufsbetreuern vergütete Zeit reicht häufig nicht aus um die Betreuungsaufgaben in der gesetzlich gewollten Art und Weise wahr zu nehmen“, räumte Peter Winterstein, Vorsitzender des Bundesgerichttages (BGT e.V.) und Vizepräsident des Oberlandesgerichts Rostock beim 4. Tag des freien Berufsbetreuers ein. „Insoweit verstoßen die Stundenansätze des VBVG gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention und das darin enthaltene Gebot die rechtliche Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Prof. Dr. med. Hanns-Rüdiger Röttgers von der Hochschule Münster stellte beim 4. TdfBB ein Gutachten zur Diagnoseabhängigen Vergütungsdifferenzierung vor  und diskutierte es mit den Teilnehmern in einer Arbeitsgruppe. Danach kann man die Diagnosen, die die Betreuungsbedürftigkeit begründen in zwei Gruppen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade eingeteilt werden. Diese ermöglichen eine einfache und an den Fallschwierigkeiten orientierte Differenzierung der zu vergütenden Stundenansätze.

Walter Klitschka, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer (BVfB e.V.) forderte eine schnelle Umsetzung der Vergütungsdifferenzierung. „Wir brauchen bald höhere Stundenansätze für schwierige, zeitaufwendige Fälle. Wir können nicht bis zu einer großen Betreuungsstrukturreform warten.  Komplizierte Vergütungmaßstäbe die für jeden Einzelfall die passenden Vergütung ergeben sollen, helfen uns da auch nicht weiter.“

Der Tag des freien Berufsbetreuers (TdfBB) wird jährlich vom Bundesverband freier Berufsbetreuer veranstaltet.