Bessere Pflege durch Verfassungsgerichts-entscheidung?

Rechtswissenschaftlerin zeigt Weg für Druck auf gesetzgeberische Entscheidungen auf

„Die Lebensbedingungen vieler Menschen in Pflegeheimen sind lebensunwert. Die Ursachen hierfür liegen in erster Linie in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Pflege. Die Finanznot der Pflegekassen steuert in weitem Ausmaß unmittelbar und mittelbar Qualität und Umfang der Pflegeleistungen. Die belegbaren Missstände in den Pflegeheimen verletzen die Grundrechte der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen. Eine aussichtsreiche Möglichkeit, den Pflegemissständen Abhilfe zu schaffen, stellt ein Vorgehen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das gesetzgeberische Unterlassen dar.“

Das sind die Kernthesen der Dissertation “Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen“ von Dr. Susanne Moritz, die an der Universität Regensburg bei Prof. Graser promovierte. Frau Moritz sieht eine Verletzung der Grundrechte der pflegebedürftigen Menschen durch den Pflegenotstand, die unzulängliche Kontrolle der Pflegeeinrichtungen und die Unterlassung wirksamer Abhilfe durch den Gesetzgeber. Dagegen stünden den heute und auch den künftig Betroffenen der erfolgversprechende Weg der Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe offen.

Dr. Moritz zeigt einen interessanten Weg auf, die Interpretation der Handlungspflichten des Gesetzgebers durch das Verfassungsgericht im Bereich der Pflege zu verändern. Bisher zogen sich die Karlsruher Richter auf den großen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Regelung der gesetzlichen Sozialversicherung zurück. In der von Susanne Moritz vorgenommenen Zusammenschau von Sozialleistungs- und Aufsichtsrecht (Heimgesetze) reduziert sich – angesichts der konkreten Missstände – dieser gesetzgeberische Spielraum darauf, die Schutzpflichten konkret wahrzunehmen und künftig Abhilfe zu schaffen.

Diese verfassungsrechtliche Sichtweise dürfte auch auf das Betreuungswesen anwendbar sein.