Nur wenige Betreuerbestellungen sind durch andere Hilfen ersetzbar

Befragung zeigt, dass Berufsbetreuer die Selbstbestimmung der Betroffenen nur mit Betreuung gewährleistet sehen

Von Walter Klitschka, 1. Vorsitzender des BVfB e.V.

Der Bundesverband freier Berufsbetreuer vertritt seit Jahren die Einschätzung, dass 10-15 % der Betreuungen durch andere Hilfen ohne rechtliche Stellvertretungsbefugnis ersetzt werden könnten. Dass die vom IRÖB ermittelten 12,7 % nun genau in der Mitte dieser Marge liegen, sieht auf den ersten Blick aus wie bestellt. Aber es ist eine Einschätzung einer repräsentativ bundesweit zustande gekommenen Zahl von Berufs- und Vereinsbetreuern, die in zufällig gebildeten Seminargruppen befragt wurden: Nur ein kleiner Teil der Betreuungen ist durch andere Hilfen ersetzbar und nur dann, wenn andere Hilfen tatsächlich bereitgestellt werden.

Das Ergebnis spiegelt die Skepsis der Berufsbetreuer gegenüber behindertenpolitischen Forderungen wider, die Bestellung rechtlicher Betreuer solle nur noch eine Restgröße im Sinne einer „ultima ratio“ sein, weil dies angeblich aus der UNO-Behindertenrechtskonvention folgere.  Vor allem signalisiert die Zahl, dass Berufsbetreuer den Rechtspolitikern misstrauen, die behaupten, mit einer Reduzierung der Zahl der Betreuerbestellungen würde die Selbstbestimmung behinderter Menschen gestärkt – tatsächlich aber nur Einsparungen in den Justizhaushalten erzielen wollen.

Berufsbetreuer treten für eine Beibehaltung der rechtlichen Betreuung nicht deshalb ein, weil sie möglichst viele Vergütungen verdienen wollen oder Freude an der Machtausübung über Menschen mit Behinderungen hätten. Sondern weil für die Gewährleistung der Rechte und Teilhabemöglichkeiten der Betroffenen auch gegenüber ihrem Umfeld die Schutzfunktion der Stellvertretungsbefugnis von Betreuern unabdingbar ist. Eine notwendige Betreuerbestellung vorzuenthalten, ohne einen Anspruch auf betreuungsvermeidende andere Hilfen einzuräumen – und zu finanzieren – würde die Rechte der Betroffenen erheblich beeinträchtigen, genauso wie die weitgehende Ersetzung der Betreuung durch Unterstützungsangebote der Sozialen Arbeit.