Zinsen auf Umsatzsteuererstattungen sind einkommensteuerpflichtig

Bundesfinanzhof: Erstattungszinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen

Erstattungszinsen nach § 233a Abgabenordnung sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen. Damit hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 12. November 2013 (VIII R 36/10) klargestellt, dass frühere BFH-Entscheidungen zur Steuerfreiheit von Zinsen gegenstandslos geworden sind, seitdem mit dem Jahressteuergesetz 2010 in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte eingestuft wurden.

Erstattungszinsen seien auch keine außerordentlichen Einkünfte i.S. von § 34 EStG.
Es bleibt allerdings offen, ob auf die Umsatzsteuererstattungen ein ermäßigter Einkommensteuersatz Anwendung findet, darüber wird der BFH noch entscheiden.