20 Jahre Betreuungsrecht – Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft

Eröffnungsvortrag zum 13. Betreuungsgerichtstag im November 2012 in Erkner

Dr. Bernd Schulte ist selbstständig als wissenschaftlicher Referent und Consultant tätig. Er war von 1976 – 2011 wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München. „Ich werde einen Blick zurück auf die Entstehung des Betreuungsrechts werfen, (und werde dabei darauf verzichten, nostalgisch an die seinerzeit mit dieser Reform verbundenen, bis heute unerfüllten Hoffnungen zu erinnern), mich dann – etwas ausführlicher – mit der Gegenwart beschäftigen, und schließlich im Schwerpunkt meiner Ausführungen – „der Zukunft zugewandt“ – auf Perspektiven des Betreuungsrechts eingehen.“

Die Forderung nach Maßnahmen für mehr Qualität auch in der ehrenamtlichen Betreuung und deren Kontrolle ist ein Element der Professionalisierungsstrategie, die Dr. Bernd Schulte, einer der Väter des Betreuungsgesetzes 1992, in seinem Eröffnungsvortrag zum 13. Betreuungsgerichtstag skizzierte. Der zwangsläufige Bedeutungszuwachs der berufsmäßigen Betreuung verlange nach einem besseren Miteinander von familiärer/ehrenamtlicher Betreuung einerseits und berufsmäßiger Betreuung andererseits. Schultes Reformvorschläge beziehen sich auch auf die Qualifizierung der Betreuungsbehörden und der Betreuungsrichter und eine rechtsverbindliche Koordination der Betreuung mit der Sozialleistungsgewährung.

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