Standards für Betreuertätigkeit entwickeln – auch für Ehrenamtliche

Bernd Schulte entwirft Professionalisierungsstrategie für das Betreuungswesen

Die verbindliche Festschreibung von Standards und die Kontrolle ihrer Einhaltung für berufsmäßige Betreuer solle nicht daran scheitern, dass dadurch möglicherweise der „Graben“ zwischen familiären und ehrenamtlichen Betreuern einerseits und Berufsbetreuern andererseits vertieft werde. Vielmehr solle die Qualitätsdiskussion auch auf den familiären und ehrenamtlichen Bereich erstreckt werden.

Die Forderung nach Maßnahmen für mehr Qualität auch in der ehrenamtlichen Betreuung und deren Kontrolle ist ein Element der Professionalisierungsstrategie, die Dr. Bernd Schulte, einer der Väter des Betreuungsgesetzes 1992, in seinem Eröffnungsvortrag zum 13. Betreuungsgerichtstag in Erkner skizzierte. Der zwangsläufige Bedeutungszuwachs der berufsmäßigen Betreuung verlange nach einem besseren Miteinander von familiärer/ehrenamtlicher Betreuung einerseits und berufsmäßiger Betreuung andererseits. Schultes Reformvorschläge beziehen sich auch auf die Qualifizierung der Betreuungsbehörden und der Betreuungsrichter und eine rechtsverbindliche Koordination der Betreuung mit der Sozialleistungsgewährung.