Betreuer darf bei Vielzahl von Vergütungsauszahlungen auf die Richtigkeit der Vergütung vertrauen

Überraschender Festsetzungsantrag des Bezirksrevisors, um rückwirkende Vergütungskürzung durchzusetzen, erfolglos

Wenn eine Vielzahl von Vergütungsansprüchen durch schlichte Auszahlungsanordnung erfüllt wurde, muss der Betreuer nicht mit einer vom Bezirksrevisor betriebenen rückwirkenden Vergütungskürzung rechnen. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 30.8.2010 (8 W 312/10).

Dem Berufsbetreuer waren nach seiner erstmaligen Bestellung über einen Zeitraum von vier Jahren  in zwölf Fällen Vergütungen zu einem Stundensatz von 44 € durch Auszahlungsanordnung des Vormundschaftsgerichts gewährt worden. Dann entdeckte der Bezirksrevisor, dass der Betreuer einen Studienabschluss als Diplom-Ingenieur Versorgungstechnik nachgewiesen hatte und vertrat die Auffassung, dies sei keine für die Betreuertätigkeit förderliche Ausbildung. Daher könne der Betreuer nur einen Stundensatz von 27 € beanspruchen und müsse die zu viel erhaltene Vergütung zurückzahlen. Notar und Landgericht gaben dem Revisorantrag statt; erst im Rechtsbeschwerdeverfahren war der Betreuer erfolgreich mit seinem Vortrag, das Verhalten des Vormundschaftsgerichts verstoße gegen Treu und Glauben.

Er hatte selbst erfolglos einen Antrag auf Vergütungsfestsetzung gestellt. Das Absehen von einer Festsetzung und die Zahlbarmachung im Verwaltungsweg sei zwischen dem Gericht und den Bezirksrevisoren aus Gründen der Vereinfachung abgesprochen. Dann aber könne sich das Gericht nicht darauf berufen, es habe keine Vergütungsfestsetzung, sondern nur eine Zahlungsanordnung gegeben, so  das Oberlandesgericht in seinem Beschluss.

Allerdings habe das Landgericht mit „beachtlichen Gründen“ den Anspruch des Dipl. Ingenieurs auf die höchste Vergütungsstufe verneint. Der Betreuer hatte darauf verwiesen, dass er im Versorgungstechnik-Studium Fächer wie Höhere Mathematik, Arbeits- und Betriebslehre und  automatisierte Datenverarbeitung belegt sowie an den Seminaren Kreditwirtschaft und sozialpolitische Schwerpunkte teilgenommen habe.