Betreuungsvermeidende andere Hilfen – eine Fata Morgana?

2. Tag des freien Berufsbetreuers widmet sich den Alternativen zur Betreuerbestellung

In der Diskussion um die Auswirkungen der UNO-Behindertenrechtskonvention auf das Betreuungswesen sind gegenwärtig die betreuungsvermeidenden anderen Hilfen gem. § 1896 BGB sehr beliebt und werden als Instrument zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderungen gepriesen. Die Bundesregierung meint, für die Realisierung einer Betreuungsvermeidungsstrategie existierten die notwendigen gesetzlichen  Grundlagen bereits (die Betreuungsbehörden müssten nur stärker darauf verpflichtet werden, nach Alternativen zur Betreuung zu suchen); der BdB und die Lebenshilfe fordern in Zeiten von Sparpolitik und Schuldenabbau neue Leistungsgesetze zur Finanzierung von Assistenz für Menschen mit Behinderungen.

Am 2. Tag des freien Berufsbetreuers in Dortmund wird sich am 24. September Karl-Heinz Prestel, Leiter der Betreuungsbehörde Berlin-Pankow und Sprecher der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht, mit  betreuungsvermeidenden Hilfen befassen. Prestel wird sich vor allem mit der Frage auseinandersetzen, warum in Berlin, der Stadt mit den wohl differenziertesten Hilfesystem für Menschen mit Behinderungen, der Anteil der Betreuerbestellungen pro Einwohner mit an der Spitze liegt und 58 % aller Betreuungen berufsmäßig geführt werden.

Joachim Speicher, Geschäftsführer des Paritätischen in Hamburg, wird für das Persönliche Budget werben und sich in einer Diskussion der Frage stellen, für welche Menschen mit psychischen Behinderungen die budgetförmige Hilfegewährung tatsächlich Selbstbestimmungsgewinne ermöglicht.