Die Neuregelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen

Christina-Maria Leeb ist Verfahrenspflegerin und -beiständin, tätig vorwiegend im AG-Bezirk Deggendorf
Martin Weber ist Rechtsreferendar im OLG-Bezirk München

Zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom Juni 2012, die wiederum auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2011 verweisen, machten die Änderung des § 1906 BGB, sowie der damit zusammenhängenden verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 312 ff. FamFG, nötig, die voraussichtlich Anfang 2013 in Kraft treten werden.

Der folgende Beitrag setzt sich kritisch mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesgerichtshofes und der im Vorfeld und in der Folge ergangenen Instanzrechtsprechung auseinander und würdigt vor diesem Hintergrund den Regierungsentwurf zur Neuregelung der genannten Normen.

Insbesondere wird der Versuch unternommen – ausgehend von den bisher ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen – Auslegungshinweise für die geplante Neuregelung sowie anderer betreuungs- und unterbringungsrechtlicher Normen zu geben.

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