Worum es beim Gesetz zur Zwangsbehandlung geht

Beitrag zur Neuregelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen in der Zeitschrift für Betreuungs- und Sozialrecht

Zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom Juni 2012, die wiederum auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2011 verweisen, machten die Änderung des § 1906 BGB, sowie der damit zusammenhängenden verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 312 ff. FamFG, nötig, die voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten werden.

Der BtSRZ-Beitrag von Christina-Maria Leeb und Martin Weber setzt sich kritisch mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesgerichtshofes und der im Vorfeld und in der Folge ergangenen Instanzrechtsprechung auseinander und würdigt vor diesem Hintergrund den Regierungsentwurf zur Neuregelung. Insbesondere wird der Versuch unternommen – ausgehend von den bisher ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen – Auslegungshinweise für die geplante Neuregelung sowie anderer betreuungs- und unterbringungsrechtlicher Normen zu geben.