Menschenrecht auf Schutz und Hilfe durch rechtliche Betreuung

2. Tag des freien Berufsbetreuers am 23. und 24. September 2011 in Dortmund

In der Diskussion um die Auswirkungen der UNO-Behindertenrechtskonvention auf das Betreuungswesen setzt der Bundesverband freier Berufsbetreuer mit dem 2. Tag des freien Berufsbetreuers klare betreuungspolitische Akzente. Mit der Betonung des Rechtes auf Betreuung grenzt der BVfB seine  Position von der Auffassung von Behindertenverbänden ab, dass die UNO-Konvention im Sinne des Rechts auf Betreuungsvermeidung die Abschaffung rechtlicher Stellvertretung gebiete.

In seinem Einführungsreferat wird sich Jörg Tänzer vom mit veranstaltenden Institut für Recht und Ökonomie des Betreuungswesens (IRÖB) am 23.9.2011 mit der Frage „Wird die Beachtung des freien Willens und des Selbstbestimmungsrechtes von Menschen mit Behinderung zum Instrument des Sozialabbaus?“ auseinandersetzen. Danach erörtert Horst Böhm, Ehrenvorsitzender der bayerischen Richtervereinigung im Rahmen der „Prüfung des freien Willens (§ 1896 Abs. 1a BGB) in der Gerichtspraxis“ die Alternative “Ist der Wille der Betroffenen im Betreuungsverfahren handlungsweisend oder bestimmen die Defizite im sozialen Netz über die Betreuerbestellung“.

Am 24.9. wird sich Dr.med. Thimm vom LWL Dortmund (angefr.) im Rahmen der Fragestellung „Mehr Eigenverantwortung psychisch Kranker – Chance oder Überforderung?“ eine  fallgruppendifferenzierte Beurteilung der Möglichkeiten zur Verminderung von betreuungsrechtlicher Stellvertretung und Unterbringung vornehmen. Ob die von der Bundesregierung gewünschte Strategie der Betreuungsvermeidung überhaupt einen Bezug zur Realität der sozialen Infrastruktur vor Ort hat, wird Karl-Heinz Prestel (Betreungsbehörde Berlin-Pankow) untersuchen. Eine ähnliche Fragestellung aus Sicht der Leistungserbringer wird Joachim Speicher vom Paritätischen Hamburg bearbeiten.

Im Rahmen des 2. Tages des freien Berufsbetreuers wird sich der BVfB mit dem Problemkomplex des künftigen Entgeltsystem in der stationären Psychiatrie – Paradigmenwechsel für psychiatrische Kliniken befassen. Zu den Einzelaspekten „Blutige Entlassungen“ aus der Psychiatrie und die Folgen sowie „Unterbringung nach Betreuungsrecht und Fallpauschalen in der Psychiatrie Konflikte vorhersehbar?“ werden am 23.9. Arbeitsgruppen veranstaltet.

Die Anmeldung zum Tag des freien Berufsbetreuers finden Sie hier im Download.