Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht Berlin
Hinsichtlich der Pflichten und Aufgaben eines Betreuers/ einer Betreuerin gibt es trotz der Konkretisierung in den §§ 1840, 1908b BGB nur wenig gesetzliche Regelungen. Es erscheint daher angezeigt, einheitliche Standards/Leitlinien für die Aufgaben und Pflichten zu entwickeln, an denen sich die Gerichte, Behörden, Betreuer/innen, Betroffene, ihre Angehörigen und die sozialen Dienste und Einrichtungen orientieren können.