Rentenkontenklärungen in den neuen Bundesländern bis 31.12.2011 vorantreiben

Betreuer haften für Klärungsversuch – Aufbewahrungspflicht für DDR Lohnunterlagen endet

Die Aufbewahrungsfrist von Lohnunterlagen ehemaliger DDR-Betriebe endet am 31.12.2011. Für alle, die vor 1991 in der ehemaligen DDR berufstätig waren und bei denen bislang noch keine Klärung des Rentenversicherungskontos durchgeführt wurde, sollte dies dringend nachgeholt werden. Betroffen sind im Wesentlichen die Geburtsjahrgänge bis 1974. Mehr als 10 % der entsprechenden Versicherungskonten in den neuen Bundesländern sind noch nicht geklärt. Ungeklärte rentenrechtliche Zeiten können auch vorliegen, wenn bereits Renten wegen Erwerbsunfähigkeit oder aus Altersgründen bezogen werden.

Wenn nach der Vernichtung der Lohnunterlagen nicht mehr alle rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt werden können, drohen Rentenverluste. In der ehemaligen DDR gab es noch keine maschinelle Erfassung der rentenrechtlichen Beitragszeiten. Die Daten wurden im „grünen“ Sozialversicherungsbuch eingetragen. Nach dem Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist am 31.12.2011 wird der Nachweis der DDR-rechtlichen Rentenversicherungszeiten schwierig werden.

Berufsbetreuer, die ihren Pflichten zur Kontenklärung für ihre aus der DDR stammenden Betreuten nicht nachkommen, können dann für Rentenverluste haftbar gemacht werden, wenn sie keinen rechtzeitigen Klärungsversuch unternommen haben. Auf den Erfolg des Klärungsversuches kommt es nicht an, auch nicht darauf, ob der Betreuer bereits für einen entsprechenden Aufgabenkreis bestellt ist.