Umsatzsteuerbefreiung für selbständige Berufsbetreuer per Gesetz in 2013

Bundesfinanzministerium soll  steuerliche Gleichbehandlung  ermöglichen

Die Umsatzsteuerpflicht für selbständige Berufsbetreuer soll mit dem Jahressteuergesetz 2013 wegfallen. Darauf haben sich die Umsatzsteuerreferenten der obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern in ihrer jüngsten Sitzung verständigt und das Bundesfinanzministerium beauftragt, eine entsprechende Regelung in den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 aufzunehmen. Damit kommt der Gesetzgeber einer erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zuvor, aus der sich ergeben würde, dass gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Leistungserbringer bei der Umsatzbesteuerung gleich behandelt werden müssten.

Die Betreuungsvereine sind bereits von der Umsatzsteuer in Bezug auf die Betreuungsvergütungen befreit. Der Vorschlag der Umsatzsteuerreferenten habe ausschließlich steuersystematische Gründe, mögliche Einsparungen der Länder hätten dabei keine Rolle  gespielt, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen mit.

Nachdem der Bundesfinanzhof ein Revisionsverfahren zur Umsatzsteuerbefreiung selbständiger Berufsbetreuer unter Hinweis auf das laufende EuGH-Verfahren C-174/11 ausgesetzt hatte, war erwartet worden, dass der EuGH eine umfassende Gleichbehandlung gemeinnütziger und nicht-gemeinnütziger Umsätze anordnen würde. Der angesehene Steuerrechtsanwalt Dr. Michael Rosenthal hatte in der von der Bundessteuerberaterkammer herausgegebenen Zeitschrift Deutsches Steuerrecht (DStR 16/2012, S. 779) ebenfalls diese Auffassung vertreten.

Für die Betreuungsvereine hätte die Gesetzesänderung keine Auswirkungen. Ob die selbständigen Berufsbetreuer als Folge der Gesetzesänderung tatsächlich bis zu 19 % höhere Einnahmen erzielen würden (wegen der mit der Umsatzsteuerpflicht verbundenen Vorsteuerabzugsberechtigung trifft die meisten Berufsbetreuer tatsächlich eine etwas geringere Umsatzsteuerlast als der gesetzliche Steuersatz von 19 %), hängt davon ab, ob das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz unverändert bleibt.

Seit der letzten Vergütungserhöhung im Jahr 2005 betrug die Inflationsrate 15 % (bezogen auf 2013), die selbständigen Berufsbetreuer hatten weitere 3 % durch die Umsatzsteuererhöhung im Jahr 2006 verloren.