Deutlicher Rückgang der Betreuungsverfahren, geringfügiger Rückgang der Betreuererstbestellungen

Betreuungszahlen 2015: Weiterhin relativer Zuwachs der berufsmäßigen Betreuung

Die Zahl der Verfahren einer Betreuerbestellung ist im Jahr 2015 weiter zurückgegangen und der Rückgang hat sich beschleunigt: mit 1.276.538 lag die Fallzahl um 30.051 oder 2,3 % unter der 2014 bei den Betreuungsgerichten geführten Verfahren (laufende Betreuungen und Verfahren, die nicht zu einer Betreuung geführt haben). Die schlagkräftigsten Betreuungsvermeider waren die Betreuungsbehörden in Baden-Württemberg, auf deren Konto ein Drittel des Fallzahlenrückgangs ging.

Die Betreuungsstatistik des Bundesamtes der Justiz und des baden-württembergischen Justizministeriums hat auch in diesem Jahr Horst Deinert ausgewertet und in der BtPrax veröffentlicht.

Gegenüber dem Rückgang bei den Betreuungsverfahren ist der Rückgang der Zahl der Betreuer-Erstbestellungen nur geringfügig: 2015 wurden 209.664 Betreuungen erstmalig bestellt, das sind 0,5 % als im Vorjahr (2014: 210.554 Erstbestellungen).

Der Trend des sich umkehrenden Verhältnisses von beruflicher zu ehrenamtlicher Betreuung setzt sich mit jahresdurchnitttlich 1,5 % Verschiebung exakt weiter fort: 2015 waren noch 55,44 % der erstmaligen Betreuerbestellungen ehrenamtlich geführt (gegenüber 56,98 % in 2014).   Voraussichtlich im Jahr 2019 wird ein Gleichstand von ehrenamtlichen und berufsmäßigen Erstbestellungen eingetreten sein.

Berufsmäßig wurden 2015 95.522 Betreuungen erstmalig bestellt, das waren fast 5.000 Bestellungen mehr als in 2014. Nur Behördenbetreuer wurden seltener bestellt, Vereinsbetreuer und selbständige Berufsbetreuer dagegen häufiger.

Im Jahr 2015 fanden 5,5 % mehr Betreuerwechsel als in 2014 statt, nämlich 50.092. Der Anteil der Wechselvarianten (zwischen Ehrenamtlichen, von berufsmäßigen zu ehrenamtlichen, von ehrenamtlichen zu berufsmäßigen Bestellungen) blieb gegenüber 2014 in etwa unverändert.  

Die Ausgaben der Staatskasse für Aufwendungsersatz und Vergütungen der Betreuer und Verfahrenspfleger betrugen im Jahr 2015 896,1 Mio € (gegenüber 841,6 Mio € in 2014). Die Gesamtkosten stiegen damit wieder um 6,5 % (gegenüber 1,7 % mehr im Vorjahreszeitraum), das Volumen der Pauschalvergütungen für Berufsbetreuer sogar um 7,24 %. Deinert führt dies auf eine erhöhte Zahl mittelloser Betreuter zurück.