Die Freiheit zum Darmtumor

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 09.11.2012. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.

Ein Freiheitsbegriff, der massive Selbstgefährdung ignoriert, greift zu kurz

ein Kommentar von Tom Bschor

Quelle: TAZ.de