Fixierungsgurte töten

Gerichtsmediziner fordern Alternativen zur Fixierung und bessere Aufsicht über fixierte Menschen

Fehlerhaftes Angurten von Patienten im Bett oder am Stuhl kann zum Tode führen, beispielsweise durch unbeabsichtigte Strangulation. In mindestens 22 Fällen starben Patienten, weil der Gurt zur zwangsweisen Fixierung falsch angesetzt war. Dies sind Ergebnisse einer rechtsmedizinischen Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Medizinischen Universität Wien, über die das Deutsche Ärzteblatt berichtete.

Wissenschaftler werteten 27.000 Obduktionen des rechtsmedizinischen Instituts in München von 1997 bis 2010 aus. Dabei fanden die Gerichtsmediziner heraus, dass in 26 Fällen der Tod während einer sogenannten Gurtfixierung eintrat. In 22 Fällen konnte der Tod der nicht unter Dauerbeobachtung stehenden Pflegebedürftigen ausschließlich auf die Fixierung zugeführt werden. Nur drei waren auf eine natürliche Ursache zurückzuführen, ein Patient verübte Selbstmord. Bei jedem zweiten der Fälle, in denen der Tod nachweislich auf Gurtfixierungen zurückzuführen war, wurde Strangulation nachgewiesen. Bei acht angegurteten Patienten wurde der Brustkorb zusammengequetscht und in drei Fällen trat eine sogenannte Kopftieflage durch die Fixierung ein.

In 19 Fällen wurden Gurtfixierungen fehlerhaft vorgenommen. Die Experten konnten in zwei Fällen nachweisen, dass die Fixierung behelfsmäßig lediglich mit Gürtel und Bettlaken durchgeführt wurde. In einem weiteren Fall wurde eine Patientin trotz korrekt ausgeführter Fixierung mit einem Bauchgurt stranguliert, da sie überdurchschnittlich gelenkig war. Die Wissenschaftler empfahlen zur Verhinderung derartiger Todesfälle dringend, alle Alternativen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen auszuschöpfen. Unumgängliche Fixierungen müssten nicht nur vorschriftsmäßig angelegt werden, Betroffene müssten zusätzlich auch verstärkt vom Pflegepersonal beobachtet werden.

Die FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag hat als Reaktion auf die Studie die Landesregierung zu Maßnahmen aufgefordert, um die Fixierung in Heimen und Krankenhäusern wirksam zu reduzieren. Ein mit allen beteiligten Akteuren zu erarbeitender Leitfaden solle Risiken von Fixierungsmaßnahmen und praktikable Alternativen aufzeigen. Das Thema solle fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Heim- und Pflegedienstleitungen sowie von Fachkräften in der Alten- und Krankenpflege werden. Die Landesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion eine bundesweite Regelung zu Sitzwachen und Kurzintervallkontrollen bei Fixierungen im Rahmen des Betreuungsrechts initiieren.