Geringfügiger Rückgang der Betreuungsverfahren, weiter deutlicher Rückgang der Betreuererstbestellungen

Betreuungszahlen 2014: Weiterhin relativer Zuwachs der berufsmäßigen Betreuung

Die Zahl der Verfahren einer Betreuerbestellung ist im Jahr 2014 erneut, aber nur geringfügig gesunken und liegt mit 1.306.589 um 0,31 % unter der Zahl der 2013 bei den Betreuungsgerichten geführten Verfahren (laufende Betreuungen und Verfahren, die nicht zu einer Betreuung geführt haben). Die Betreuungsstatistik des Bundesamtes der Justiz und des baden-württembergischen Justizministeriums hat auch in diesem Jahr Horst Deinert ausgewertet.

Gegenüber dem Rückgang bei den Betreuungsverfahren ist der Rückgang der Zahl der Betreuer-Erstbestellungen weiterhin deutlicher: 2014 wurden mit 210.554 erneut fast 5 % weniger Betreuungen als im Vorjahr erstmalig bestellt (2013: 221.262 Erstbestellungen).

Der Trend des sich umkehrenden Verhältnisses von beruflicher zu ehrenamtlicher Betreuung setzt sich fort: 2014 waren noch 56,98 % der erstmaligen Betreuerbestellungen ehrenamtlich geführt, 43,02 % beruflich. 2013 waren 59,06 % der Betreuererstbestellungen ehrenamtlich (gegenüber 60,5 % in 2012).

Gegenüber dem Jahr 2011 wird ein Trend „deutlich weniger Ehrenamt, geringfügig weniger Berufsbetreuung“ erkennbar. Die ehrenamtlichen Erstbestellungen gingen bis 2014 erheblich, nämlich um ein Fünftel auf noch 119.978 in 2014 zurück. Dieser Rückgang betraf fast ausschließlich Familienangehörige. Berufsmäßig wurden 2014 noch 90.576 Betreuungen erstmalig bestellt, das waren 1.606 oder 1,7 % weniger als in 2011. Während nichtanwaltliche Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer weniger Fälle bekamen, wurden Rechtsanwälte häufiger bestellt (818 Fälle mehr).

Im Jahr 2014 fanden 47.490 Betreuerwechsel statt, darunter zu 30,76 % zwischen ehrenamtlichen Betreuern. Zu 69,24 % löste ein beruflicher einen ehrenamtlichen Betreuer ab, in 2013 waren das noch 67,8 %.  Nur in 6.202 Fällen fand im Jahr 2014 ein Wechsel von beruflicher zu ehrenamtlicher Betreuung statt (2013: 6.586 Fälle).

Die Ausgaben der Staatskasse für Aufwendungsersatz und Vergütungen der Betreuer und Verfahrenspfleger betrugen 841,6 Mio € im Jahr 2014 (gegenüber 826,9 Mio € in 2013). Während die Gesamtkosten damit noch um 1,7 % stiegen (gegenüber 7,17 % mehr im Vorjahreszeitraum), sank dagegen das Volumen der Pauschalvergütungen für Berufsbetreuer um 2.581.329 € oder 0,36 %.