Bundesparteitagsbeschlüsse auf Betreuungsvereine gezielt
Die Lobbyarbeit der katholischen Betreuungsvereine zeigt Ergebnisse: der CDU-Bundesparteitag verabschiedete drei Anträge zum Betreuungsrecht, die auch die Forderung nach Vergütungserhöhungen enthalten – begründet mit der Stärkung der Betreuungsvereine.
In einem Beschluss mit der Überschrift „Stärkung der Betreuungsvereine“ fordert die CDU Bund und Länder wortgleich mit der Formulierung im Koalitionsvertrag dazu auf, „das Betreuungsrecht in struktureller Hinsicht zu verbessern und damit das Selbstbestimmungsrecht hilfebedürftiger Erwachsender bedarfsgerecht zu stärken.“ Dazu gehöre eine hinreichende Finanzausstattung der Betreuungsvereine sowie eine „moderate Erhöhung der Vergütungssätze“, die im Hinblick auf die Qualifikation der Berufsbetreuer angemessen und zugleich erforderlich sei, um die unverzichtbare Arbeit der Betreuungsvereine auf eine sichere Grundlage zu stellen.
Eine Erhöhung der Vergütungssätze soll wie in 2005 wieder ein Nebeneffekt der Unterstützung der Betreuungsvereine sein: „Die rund 800 Betreuungsvereine in Deutschland, die im Grunde als nicht-staatliche Anlaufstelle und als Ansprechpartner sowie zur Betreuung, Weiterbildung und Führung von ehrenamtlichen Betreuern einst ins Leben gerufen wurden, leisten – neben freiberuflichen Betreuern – eine wichtige Arbeit.“
In der weiteren Antragsbegründung werden dann die Vereinsaufgaben und die betreuungsvermeidenden anderen Hilfen in bemerkenswerter Weise vermengt: „Die Betreuungsvereine und die Tätigkeit der tausenden ehrenamtlichen Betreuer sollen bei der Reform im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und der Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements besonders unterstützt und gestärkt werden. Die fördernden und unterstützenden Hilfeleistungen, wie sie nach dem Sozialgesetzbuch vorgesehen sind, sollten stets im Vorfeld einer Betreuungsbestellung zum Einsatz kommen, sodass dem Grundsatz der Nachrangigkeit einer rechtlichen Betreuung besser Rechnung getragen wird.“
Die 2005 eingeführte pauschale Vergütung reiche zur Deckung der Kosten nicht mehr aus, heißt es weiter in der Begründung des Antrags. Außerdem sei eine Entwicklung zu immer aufwändigeren Betreuungen mit erheblichem fachlichem und zeitlichem Aufwand festzustellen. Dies könne nicht mehr durch eine bloße Erhöhung der Fallzahlen aufgefangen werden.
Antragsteller war der CDU-Kreisverband Rhein-Sieg unter Vorsitz der Bundestagsabgeordneten und rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker.
In der vergangenen Woche hatte der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty (SPD) eine Bundesratsinitiative zur Einführung des Ehegattenvertretungsrechts angekündigt, um die Bestellung von Angehörigen als Betreuer zu vermeiden.
Damit zeichnen sich die Grundlinien einer „Strukturreform“ im Betreuungswesen ab: die Länder bekommen das Ehegattenvertretungsrecht und möglicherweise noch andere kostensparende Regelungen zur Vermeidung von Betreuerbestellungen ins BGB und akzeptieren dafür ein paar Euro Vergütungserhöhungen. Da die zusätzliche Erhöhung der Stundenansätze viel zu teuer wäre, bleibt es bei durchschnittlich 3,2 vergüteten Stunden pro Monat. Weil die Länder auch gegen eine gesetzliche Regelung der Betreuerqualifikation sind, dürfte bis 2017 wohl nichts passieren, was zur Qualitätsverbesserung der beruflichen Betreuung beitragen würde.