Länderjustizminister wollen Gesetzesänderung für Ehegattenvertretungsrecht

Baldiges Inkrafttreten der Angehörigenvertretung fraglich

Die Länderjustizminister unternehmen einen neuen Versuch, das Ehegattenvertretungsrecht im BGB zu verankern. Die Justizministerkonferenz beschoss in ihrer Frühjahrstagung in Nauen eine Bundesratsinitiative zur Regelung des „Beistandes unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und damit zusammenhängenden Bereichen“. Eine Arbeitsgruppe von neun Bundesländern, in der alle politischen Konstellationen vertreten sind, hatte auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers einen bisher unveröffentlichten Diskussionsentwurf für eine Gesetzesinitiative der Länder zur Ehegattenbeistandschaft vorgelegt, der nun als Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht werden soll.

Es gab bereits 2003 einen gemeinsamen Anlauf von Bund und Ländern für eine Regelung, dass Ehegatten im Krankheitsfall untereinander Auskunft durch die Ärzte erhalten und in Behandlungen einwilligen können, der nach massiven Einsprüchen der Behindertenverbände wieder gestoppt wurde. Jetzt sollen mit dem Beistand unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge nicht nur die Befugnis zur Einwilligung oder Nichteinwilligung in ärztliche Maßnahmen verliehen werden, sondern auch die zum Abschluss von im Rahmen der Gesundheitssorge erforderlich werdenden Rechtsgeschäften und zur Geltendmachung von an den Krankheitsfall, Unfall oder Pflegefall geknüpften Sozial-, Versicherungs- oder Beihilfeleistungen.

Die Ehegattenbeistandschaft soll das Tätigwerden der Justiz in den Fällen vermeiden, in dem Ehegatten versäumt haben, sich gegenseitig zu Vorsorgebevollmächtigten einzusetzen oder dies aus guten Gründen unterlassen haben. Künftig müssen sich Ehegatten/Lebenspartner „in guten Zeiten“ vielmehr schriftlich gegenseitig das Misstrauen aussprechen: die Handlungsbefugnis der Ehegattenbeistandschaft soll nach dem Willen der Justizminister nur dann nicht eingreifen, wenn „der Betroffene weder etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat.“ Eine solche schriftliche Erklärung könnte wie die Vorsorgevollmachten bei der Bundesnotarkammer hinterlegt und abgefragt werden.

Weil das Bundesjustizministerium die Forderung der Länder nicht mitträgt und Bundesratsinitiativen selten erfolgreich sind, ist ein Gesetzesbeschluss bis zur Bundestagswahl 2017 eher fraglich. Dies könnte sich jedoch ändern, wenn zum Jahreswechsel das BMJV eine Vergütungserhöhung vorschlägt und die Länder als Preis für Mehraufwendungen in ihren Haushalten Einsparungen durch die Einführung der Ehegattenbeistandschaft verlangen.