BVfB fordert die gerichtliche Beaufsichtigung von Vorsorgebevollmächtigten und ein Ende der Vermarktung von Vorsorgevollmachten

Umfrage: In 5-8% ihrer Fälle müssen Berufsbetreuer die Fehler von Angehörigen bewältigen

„Das Recht, eine Vorsorgevollmacht zu errichten, ist für jeden verfassungsrechtlich verbürgt. Es gibt aber kein Recht von Vorsorgebevollmächtigten, ihre betreuungsbedürftigen Angehörigen auszubeuten oder zu schädigen.

Dieser Missstand scheint so verbreitet zu sein, dass die betreuungsgerichtliche Aufsicht auch auf Vorsorgebevollmächtigte ausgedehnt werden muss. Außerdem ist es unverantwortlich, dass die Länderjustizminister Vorsorgevollmachten weiterhin über alle Kanäle vermarkten lassen“, erklärte Walter Klitschka, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, in Berlin zu den Ergebnissen einer Umfrage, die der BVfB unter dem Titel „Vermögensschäden durch überforderte oder kriminelle Vorsorgebevollmächtigte und andere Angehörige“, unter Berufs- und Vereinsbetreuern durchgeführt hat.

Die befragten Berufsbetreuer sollten mitteilen, wie viele Betreuungsfälle sie selbst seit 2014 führen, in denen eine von drei vorgegebenen Fallgestaltungen vorkommen:

  1. Vorsorgebevollmächtigte oder andere Angehörige haben vor dem Eintritt von Sozialhilfebedürftigkeit zu Lasten des Vermögens der Betroffenen nicht unerhebliche Verfügungen vorgenommen, die nicht in deren Interesse lagen.
  2. Die später betreuten Menschen haben vor dem Eintritt von Sozialhilfebedürftigkeit Schenkungen an Angehörige vorgenommen. Diese Schenkungen wurden später wegen Verarmung gem. § 528 BGB zurückgefordert oder hätten zurückgefordert werden können.
  3. Vorsorgebevollmächtigte oder andere Angehörige, die über die laufenden Einkünfte der Betroffenen verfügten, haben Entgelte vom Heimträgern oder Trägern sozialer Dienste nicht bezahlt und Schulden der Betroffenen verursacht.

361 Teilnehmer der Umfrage teilten insgesamt 1264 Fälle mit, in denen Angehörige mit und ohne Vollmacht bei den Betroffenen Vermögenschäden verursacht hätten (siehe Datei unten). Aus den konkreten Fallschilderungen, die die Teilnehmer mitteilen konnten, geht hervor, dass ein erheblicher Teil dieser Schadensfälle mit einer ungerechtfertigten Bereicherung der handelnden Angehörigen verbunden ist und auch Strafverfahren eingeleitet wurden.

Sowohl die Zahl der Teilnehmer der Umfrage wie auch die Zahl der mitgeteilten Schadensfälle entsprechen je etwa 2,5% aller berufsmäßigen Betreuer und der von Berufsbetreuern geführten Fälle. Mit der Veröffentlichung der Umfrage wurden etwa ein Drittel bis die Hälfte aller Berufsbetreuer erreicht. Hochgerechnet auf alle Berufsbetreuer ergibt sich daraus, dass 5-8% aller Fälle von Berufsbetreuern bestellt wurden, um die von Angehörigen angerichteten Vermögensschäden zu bewältigen.

„Wenn erst ein familienfremder Berufsbetreuer bestellt werden muss, um Betroffene vor ihren Angehörigen zu schützen und Schlimmeres zu verhindern, sind die Vermögenschäden schon eingetreten. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass die betreuungsgerichtliche Beaufsichtigung auch auf Vorsorgebevollmächtigte ausgedehnt wird“, begründete der BVfB-Vorsitzende Walter Klitschka die Position des Berufsverbandes. „Diese Fehlentwicklung dürfen die Länderjustizminister nicht noch dadurch befördern, dass die massenhafte Erteilung von Vorsorgevollmachten mit dem Ziel der Vermeidung von Betreuerbestellungen auch an ungeeignete Personen propagiert wird“, so Klitschka. „Was in den Justizhaushalten eingespart werden soll, müssen die Sozialhilfeträger am Ende mehr aufwenden.“

Der BVfB-Vorsitzende kritisierte in diesem Zusammenhang, dass auch einige Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine bei der Vermarktung von Vorsorgevollmachten über das Ziel hinausgeschossen seien. „Kein Verständnis habe ich dafür, wenn Betreuungsbehörden Betroffenen die Erteilung einer Vollmacht um jeden Preis aufdrängen oder Betreuungsvereine Vorsorgevollmachten mit den Argumenten anpreisen, Familien könnten damit Kosten sparen und verhindern, dass der Staat sich in die Familie einmischt.

►  Umfrage – Auswertung