Nutzer von Sozialleistungen sollen mehr Rechte bekommen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert Leistungsträger, die vor allem ihren eigenen Haushalt entlasten wollen

Deshalb verlangt sie von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Verfahrens-, Leistungs- und Teilhaberechte der Nutzer sozialer Leistungen stärkt und dadurch auch die Effizienz des sozialen Rechtsstaates steigert.

Nach dem Willen der Grünen soll – sozialgesetzbuchübergreifend – der Beratungsanspruch gegen-über Leistungsträgern gestärkt und vorhandene Beratungsstrukturen zu einer neutralen, trägerun-abhängigen Beratungsinstanz weiterentwickelt werden.

Der Zugang zu Sozialleistungen soll durch barrierefreie Informationsmöglichkeiten erleichtert werden. Leistungsberechtigte sollen einen Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Hilfeplanes erhalten, wobei die Teilhaberechte der Nutzer in den Mittelpunkt gestellt werden sollen. Bezogen auf das Sozialprozessrecht verlangen die Abge-ordneten, die Sozialgerichtsbarkeit als eigenständigen Gerichtszweig zu erhalten. Dabei sollen Klagen vor Sozialgerichten weiter kostenfrei sein und die Prozesskostenhilfe nicht eingeschränkt werden. Im SGB II soll eine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen und Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte der Grundsicherungsträger zugelassen und die Rücknahme- und Nachzahlungspflicht des SGB-II-Leistungsträgers auf vier Jahre verlängert werden.

Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit einer restriktiven Rechtsumsetzung und mangelnden Kooperation der Sozialleistungsträger, die es verhindern würden, dass Nutzer soziale Leistungen nach ihren Bedürfnissen in Anspruch nehmen können. Es gebe immer wieder Träger, die offenbar vorrangig darauf bedacht sind, ihren jeweils eigenen Haushalt nicht zu belasten. Den Interessen der anspruchsberechtigten Personen – seien es Arbeitslose, Behinderte, ältere Menschen oder Patienten – kämen dabei oft eine zweitrangige Rolle zu, so die Grünen.