Betreuer müssen nicht qualifiziert, sondern empathisch sein…

Interdisziplinäre Arbeitsgruppe beim BMJ findet neue Argumente gegen gesetzliche Regelung von Betreuereignungsvoraussetzungen

Wichtig für die Betreuerauswahl ist, ob im Falle einer Fremdbetreuung ein vorheriges Kennenlernen zwischen Betroffenem und dem vorgeschlagenen Betreuer stattgefunden habe und wenn ja, wie die Sichtweise des Betroffenen zu dem Betreuervorschlag sei. Dies ist die Sichtweise der Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Betreuungswesens beim Bundesjustizministerium, wie in der Julisitzung des Gremiums erörtert. Die Eignung eines Betreuers sei, auch im Lichte der UNO-Behindertenrechtskonvention, individuell und unter Berücksichtung der Wünsche des Betroffenen festzustellen.

Damit haben das BMJ und sein Beratergremium eine neue Abwehrargumentation gegen die Forderung des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, des Bundesverbandes der BerufsbetreuerInnen und des Betreuungsgerichtstages gefunden, die Bestellungsvoraussetzungen für Berufsbetreuer gesetzlich zu regeln. Weil sich die Eignung des Betreuers angeblich nicht anhand allgemeingültiger Qualitätskriterien oder eines bestimmten Berufsbildes verbindlich festlegen lasse, wie die Mitglieder der Arbeitsgruppe meinen, haben sie im Rahmen einer Dialogveranstaltung  Betroffene zur Eignung von Betreuern befragt. Diese hätten, so das Protokoll der AG-Sitzung, vor allem die Empathiefähigkeit ihres Betreuers als wesentliches Kriterium genannt.

Die Arbeitsgruppe beim BMJ sieht nur untergesetzliche Verbesserungsnotwendigkeiten zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention im praktischen Bereich des Betreuungswesens. Unter dem Blickwinkel der Konvention sei ein Nebeneinander von sozialen Unterstützern und Beratern sowie rechtlichen Betreuern auch für den Betroffenen nicht als Nachteil anzusehen. Die Bündelung sämtlichen Assistenzbedarfs in einer Person (wie vom BdB in seinem Konzept des Unterstützungsmanagements vertreten) sei hingegen für die gewünschte Selbstbestimmung des Betroffenen nicht unbedingt förderlich, so die Arbeitsgruppe.