Bankenverbände bekennen sich zu Details der P-Konto-Regelungen

Gemeinsame Information mit den Schuldnerberatungsstellen

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss, ZKA) hat eine gemeinsame Information zum Kontopfändungsschutz und dem P-Konto veröffentlicht. In der AG SBV haben sich die in der Schuldnerberatung tätigen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zusammengeschlossen.

Das Papier enthält aus der Sicht von Berufsbetreuern und Schuldnern keine Neuigkeiten.  Dessen Bedeutung liegt vielmehr darin, dass sich die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft darin zu einigen Normen bekennen, die von Bankmitarbeitern vor Ort auch weiterhin geleugnet werden:

  • Jeder Kontoinhaber hat einen Anspruch darauf, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird.
  • Die Umwandlung in ein P-Konto kann auch beantragt werden, wenn für das Girokonto bereits Pfändungen zugestellt wurden. Wird die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Kreditinstitut vollzogen (Kreditinstitute haben zur Bearbeitung drei Geschäftstage Zeit), dann gilt der P-Kontoschutz ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
  • Hat der Kontoinhaber sein pfändungsgeschütztes Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, wird der verbleibende Guthabenrest einmal in den Folgemonat übertragen und steht ihm dann zusätzlich zum geschützten Monatsguthaben zur Verfügung.
  • Werden Kindergeld oder Sozialleistungen einem P-Konto gutgeschrieben, so kann der Kontoinhaber innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Gutschrift über diese Beträge auch dann verfügen, wenn das Konto im Soll geführt wird. Das Kreditinstitut darf diese Gutschriften nur mit der Kontoführungsgebühr verrechnen.

Zur Frage der Gebührengestaltung für ein P-Konto macht das Papier keine Aussagen.
Lesen Sie hier den vollständigen Text der P-Konto-Information.