Krankenpflegehelfer sind keine Krankenpfleger

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 30.11.2011. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.

BGH: keine 2. Vergütungsstufe bei einjähriger Ausbildung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Betreuerin mit der Ausbildung als Krankenpflegehelferin nicht die 2. Vergütungsstufe gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG beanspruchen kann (Beschluss vom 26. Oktober 2011, XII ZB 312/11).
Eine einjährige Helferausbildung entspreche nicht den Voraussetzungen einer Ausbildung, die in ihrer Wertigkeit einer Lehre entsprechen sowie einen formalen Abschluss aufweisen müsse.