Die Banken verschicken jetzt Zustimmungserklärungen zu den Geschäftsbedingungen. Im Gegensatz zur Vergangenheit genügt es nicht, die ABGs und damit zusammenhängenden Gebührenänderungen zur Kenntnis zu nehmen. Nach einem BGH-Urteil muss aktiv zugestimmt werden.
Das ist nicht pauschal für alle anhängigen Betreuten-Konten einer Bank möglich, die Zustimmung muss für die jeweilige Kundennummer der Betreuten einzeln erteilt werden.
Wird die Zustimmung nicht schriftlich erteilt, riskiert man die Geschäftsbeziehung, anders ausgedrückt, die Bank wird nach Erinnerung das Konto kündigen.
Die Sorgfaltspflicht gebietet es, dass Betreuer sich die wesentlichen Teile der ABGs ansehen und mit den Betreuten besprechen, soweit es möglich ist. Bei den verschiedenen Geldinstituten gibt es diverse Kontomodelle, da könnte eine Nachjustierung Sinn machen.