ALG II: Corona-Beihilfen bleiben 2020 anrechnungsfrei

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 11.08.2020. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.

Der Gesetzgeber hat der Anrechnung von Covid-19-Prämien einen Riegel vorgeschoben und die Prämien rückwirkend zum 1. März 2020 bis zu einer Höhe von 1.500,00 € anrechnungsfrei gestellt.

Nachzulesen in der Verordnung zur Berechnung von Einkommen § 1 Nr. 10:  Bundesgesetzblatt Nr. I – 26, Seite 1206