Erhöhung des Wohngelds

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 08.01.2020. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.

Mit 01.01.2020 tritt die Wohngeldreform in Kraft. Bei laufendem Wohngeld braucht kein Änderungsantrag gestellt werden, das wird von Amts wegen nach § 42 b Wohngeldgesetz automatisiert umgesetzt. Betreuer sollten das aber beobachten.

Betreuer sollten zusätzlich prüfen, ob nach der Reform ein Wohngeldantrag gestellt werden muss.