Neue Stiftung hilft Opfern psychiatrischer Einrichtungen in BRD und DDR

Berufsbetreuer sind aufgerufen zu klären, ob für Betreute eventuell Anspruch auf Entschädigungsleistungen besteht.

Am 1. Januar 2017 ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe von Bund, Ländern und Kirchen gegründet worden. Die gemeinnützige, nicht rechtsfähige Stiftung unterstützt Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und 1975 oder in der Deutschen Demokratischen Republik zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben.

Viele heute Erwachsene waren in solchen Einrichtungen oft als Kinder oder Jugendliche untergebracht und ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen und Demütigungen ausgesetzt. Außerdem erlitten Betroffene auch finanzielle Einbußen, da sie sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Individuelle Anerkennung und Geldleistungen für Betroffene
Ziel der Stiftung ist es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht individuell anzuerkennen.

Damit alle Betroffenen von dem Angebot erfahren, sind auch Berufsbetreuer/innen bundesweit aufgerufen, zu klären, ob betreute Personen eventuell einen Anspruch auf Unterstützung durch die Stiftung Anerkennung und Hilfe haben und Kontakt zu den Anlauf- und Beratungsstellen aufnehmen sollten.

Neben der individuellen Anerkennung können Betroffene, die heute noch an den Folgen des erlittenen Leids und erlebten Unrechts leiden, finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen beantragen. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen erhalten die Betroffenen eine einmalige, pauschale Geldleistung zur selbstbestimmten Verwendung in Höhe von 9000 Euro sowie eine einmalige Rentenersatzleistung für sozialversicherungspflichtige Arbeit in Höhe von 3000 Euro (bei bis zu zwei Jahren) oder 5000 Euro (bei mehr als zwei Jahren).

Die finanziellen Stiftungsleistungen sind freiwillig, steuerfrei, nicht pfändbar und werden auf Sozialleistungen nicht angerechnet.

Beantragung bis Dezember 2019 möglich
Es ist wichtig, das Vorhandensein des Angebots der Stiftung Anerkennung und Hilfe alle Akteure in der Behindertenhilfe und der Psychiatrie weiterzutragen, damit Betroffene entscheiden können, ob sie die Hilfe der Stiftung in Anspruch nehmen können und wollen.
Bis 31. Dezember 2019 können sich Betroffene für eine individuelle Beratung anmelden und Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen beantragen. Die Stiftung ist für eine Laufzeit von fünf Jahren eingerichtet und besteht bis zum 31. Dezember 2021.

Genauere Informationen und Adressen und Kontaktdaten zu den Anlauf- und Beratungsstellen in den entsprechenden Bundesländern gibt es auf der Internetseite der Stiftung unter www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de