Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Pflegekassen zahlen bis zu 4.000,00 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die meisten denken bei diesen Maßnahmen zunächst an Maßnahmen innerhalb der von den Betreuten bewohnten Wohnung; wie zum Beispiel einen Treppenlift. Was häufig übersehen wird: Auch die Umzugskosten können bereits ab einem Pflegegrad 1 von den Pflegekassen übernommen werden. Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden und Kostenvoranschläge bei der Pflegeversicherung eingereicht werden.