Wie lange werden die Länder brauchen, um die Qualität der rechtlichen Betreuung zu bewerten?

Bundesrat wird der Vergütungserhöhung am 7. Juli nicht zustimmen

Doch keine Wende bei der Blockadehaltung der Länder gegen eine Stundensatzerhöhung. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat einstimmig (also auch mit der Stimme der noch amtierenden nordrhein-westfälischen Landesregierung (siehe Artikel “Wende bei Vergütungsanhebung…”), empfohlen, in der Bundesratssitzung am 7. Juli keinen Beschluss über die Zustimmung zum Gesetzesbeschluss des Bundestages für ein „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ zu fassen, sondern diesen zu vertagen.

Theoretisch wäre eine Zustimmung noch in einer der Folgesitzungen des Bundesrates im Herbst möglich, bevor sich der im September zu wählende Bundestag neu konstituiert. Danach würde ohne Bundesratszustimmung der Gesetzesbeschluss der „Diskontinuität anheimfallen“, das Gesetzgebungsverfahren würde ergebnislos abgebrochen werden.

Die Begründung des BR-Rechtsausschusses für seine Vertagungsempfehlung spricht jedoch gegen eine Wahrscheinlichkeit, dass die Zustimmung noch rechtzeitig nachgeholt wird. Der Bundestag hatte die Regelung der Vergütungserhöhung verbunden mit einer (eingeschränkten) Normierung der Angehörigenvertretung, wie vom Bundesrat gefordert. Diese Verknüpfung haben die Länder von Anfang an abgelehnt, der Rechtsausschuss bezeichnete sie als „mangels Sachzusammenhangs nicht opportun“.

Tatsächlich wollten die Länder zu keinem Zeitpunkt eine noch im Jahr 2017 wirksame Stundensatzerhöhung akzeptieren, sondern auf die Ergebnisse der ISG-Qualitätsuntersuchung warten. In der Position des BR-Rechtsausschusses heißt es weiter: „Zwar verdient das Ziel einer angemessenen Vergütung der Berufsbetreuer, -vormünder und Verfahrenspfleger Unterstützung. Jedoch erfordert die Entscheidung über die Anpassung der Betreuervergütung zunächst eine differenzierte Betrachtung der Gesamtproblematik auf der Grundlage der noch ausstehenden Forschungsergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Qualität in der rechtlichen Betreuung. Die Diskussion um eine angemessene Vergütung der Betreuer kann nicht ohne Bewertung der Qualität der rechtlichen Betreuung geführt werden.“

Mit „Betrachtung der Gesamtproblematik“ ist der Zusammenhang von Stundensätzen, Stundenansätzen und qualitativen Anforderungen an die Tätigkeit von Berufsbetreuern gemeint, die die Länder vor für sie kostenwirksamen Beschlüssen betrachten wollen. Welche qualitativen Anforderungen an die Berufsbetreuertätigkeit künftig gestellt werden sollen, ist bisher nicht einmal in Ansätzen erkennbar.

Wenn die Forschungsergebnisse voraussichtlich im August veröffentlicht werden, dürfte die Zeit bis zum November für eine „Betrachtung der Gesamtproblematik“ wohl kaum ausreichen.