04.03.2019 – Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Betreuervergütung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 1. März 2019 an den Bundesrat übermittelt. Der Entwurf wurde dabei als besonders eilbedürftig qualifiziert und mit Fristablaufsdatum 12. April 2019 versehen. Dies deutet stark darauf hin, dass der Zeitplan der Bundesregierung darauf abzielt, dass das Gesetzgebungsverfahren mit 2. Einbringen in den Bundesrat am 12. April 2019 abgeschlossen sein soll.

Der Zeitplan würde dann wie folgt lauten:

  • Erstes Einbringen in den Bundesrat
  • Erste Lesung im Bundestag
  • Beratung in den Ausschüssen (vor allem Rechtsausschuss)
  • Zweite und dritte Lesung im Bundestag
  • 12.04.2019: Zweite Befassung durch den Bundesrat
  • Verkündung im Bundesgesetzblatt
  • Inkrafttreten: 1. Tag des ersten auf die Verkündung folgenen Kalendermonat

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (Drs. 101/19)

Quelle: https://www.fokus-betreuungsrecht.de/reform-des-betreuungsrechts