4. Betreuungsrechtsänderungsgesetz: vielleicht doch Verabschiedung?

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Der Entwurf eines 4. Betreuungsrechts-Änderungsgesetz (Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden) teilt das Schicksal anderer Gesetzes“Zombies“ zum Ende einer Wahlperiode bei unterschiedlichen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat: es ist eigentlich schon „tot“, weil es voraussichtlich nicht durch den Bundesrat kommen wird, wankt aber noch weiter durch den Gesetzgebungsprozess.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf verabschiedet.
Der Entwurf hat nach der jüngsten Bundestagsdebatte über das Betreuungsrecht auch durchaus Chancen, vom Bundestag verabschiedet zu werden. Wenn sich aber die aus Kostengründen ablehnende Haltung der Länder dazu nicht ändert, wird der Bundesrat dem Gesetz bis zur Bundestagswahl kaum zustimmen. Näheres wird sich aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf ergeben.